Melden Sie sich in der App an und tippen Sie auf „Nachlass anlegen“. Geben Sie die wichtigsten Angaben ein – fertig. Sie können Erbenkreis 14 Tage kostenlos testen.

Unter „Noch offen“ sehen Sie, was noch zu erledigen ist: Belege prüfen, offene Erstattungen, fehlende Werte, Offene Zahlungen und fehlende Angaben zu Personen. Tippen Sie auf eine Zeile, um direkt dorthin zu gelangen.

Das kann bei schlechter Verbindung passieren. Bitte geben Sie die Daten nicht noch einmal ein. Tippen Sie später erneut auf „Speichern“ – die App prüft dann, ob alles gespeichert wurde.

Tippen Sie auf „Ausgabe erfassen“ und fotografieren Sie den Beleg – oder wählen Sie ein Foto aus. Erbenkreis liest Betrag und Datum aus. Unter „Bezahlt aus“ wählen Sie, ob der Nachlass bezahlt hat oder eine Person privat. Prüfen Sie die Angaben und speichern Sie.

Ausgabe: Kosten des Nachlasses, zum Beispiel die Rechnung des Bestatters.
Erstattung: Jemand hat etwas privat bezahlt und bekommt das Geld aus dem Nachlass zurück.
Auszahlung: Geld aus dem Nachlass geht an eine Person, zum Beispiel bei der Verteilung.
Geldeingang: Geld kommt in den Nachlass.

Unter Offene Zahlungen tippen Sie auf „Offene Zahlung hinzufügen“ – zum Beispiel für eine Rechnung, die der Nachlass noch zahlen muss. Ist sie bezahlt, tippen Sie auf „Zahlung erfassen“. Damit gilt der ganze Betrag als bezahlt. Teilzahlungen sind noch nicht möglich. Bitte tragen Sie dieselbe Zahlung nicht noch einmal als Ausgabe ein.

Fügen Sie unter Vermögen einen Vermögenswert hinzu und wählen Sie die Art „Bankkonto“. Steht der Kontostand fest, tippen Sie auf „Kontostand bestätigen“. Ist das Guthaben eingegangen, tippen Sie auf „Guthaben erfassen“. Der Betrag kommt automatisch zum Geld im Nachlass – bitte nicht zusätzlich als Geldeingang eintragen.

Das ist der Wert eines Vermögenswerts am Todestag. Die Angabe ist freiwillig. Tragen Sie ihn nur ein, wenn Sie ihn kennen, zum Beispiel aus einer Bankbestätigung oder einem Gutachten. Er ändert nichts am aktuellen Schätzwert und erscheint in der Nachlassdokumentation.

Hier halten Sie fest, wer welchen Vermögenswert bekommt und ob dafür ein Ausgleich zwischen den Beteiligten gezahlt wird. Das Geld im Nachlass ändert sich dadurch nicht, und es wird damit kein Eigentum übertragen. Bei Bankkonten läuft die Verteilung über Auszahlungen.

Unter Zugang tippen Sie auf „Einladungscode erstellen“ und legen fest, was die Person darf: nur ansehen oder auch Einträge bearbeiten. Geben Sie den Code an die Person weiter – er gilt 7 Tage. Die Person installiert Erbenkreis und tritt dem Nachlass mit dem Code bei.

Das legen Sie beim Einladen fest. Personen, die nur ansehen dürfen, sehen den Nachlass und die gemeinsamen Dokumente, können aber nichts ändern. Personen mit Bearbeitungsrechten können auch Einträge machen. Sie können den Zugang jederzeit wieder entziehen. Der Zugang zur App sagt nichts darüber aus, wer rechtlich erbt.

Unter Nachlassdokumente laden Sie Erbschein, Testament, Sterbeurkunde und andere Unterlagen hoch. So haben Sie sie griffbereit, wenn eine Bank oder Behörde danach fragt.

Unter Berichte & Exporte erstellen Sie die Nachlassdokumentation (PDF) und das Nachlassbuch (PDF oder CSV, zum Beispiel für Excel). Die Berichte dienen der Übersicht und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Nach der Testphase öffnet sich beim Speichern die Seite zum Freischalten. Nach dem Freischalten kehren Sie zum Formular zurück und tippen noch einmal auf „Speichern“. Ihre bisherigen Einträge bleiben erhalten. Den aktuellen Preis sehen Sie vor dem Abschluss in der App.

In der App unter Einstellungen → Ihr Konto → Konto löschen. Ohne App per E-Mail. Alle Schritte: Konto löschen.

Ihre Nachlassdaten, Belege und Dokumente werden in Rechenzentren in Frankfurt am Main gespeichert. Belege, die Sie mit KI auslesen lassen, werden ebenfalls in der EU verarbeitet. Einige Dienste – zum Beispiel die Anmeldung und die Abo-Verwaltung über RevenueCat – können Daten auch außerhalb der EU verarbeiten. Belege und Dokumente sehen nur Personen mit Zugang zu Ihrem Nachlass. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.